St. Paul's Directed Gift Program

Dieses im Jahre 2004 neu aufgelegte Programm ist für Sie interessant, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind ein in den USA steuerpflichtiger Spender, und

  • Sie möchten Spenden in den USA steuerlich geltend machen.

Das Directed Gifts Program (DGP) der St.-Pauls-Kirche unterstützt die christliche Arbeit unserer Gemeinde in den USA sowie im Ausland. Gleichzeitig erlaubt es in den USA steuerpflichtigen Spendern, ihre Spenden von der amerikanischen Steuerbehörde (IRS) in der Regel als steuerlich abzugsfähig anerkannt zu bekommen. Damit ist unser DGP eine gute und seriöse Möglichkeit, wohltätig zu handeln, ohne die steuerliche Seite aus den Augen zu verlieren.

Was ist ein Directed Gifts Program? DGPs können Spenden in den USA entgegennehmen und ausländischen gemeinnützigen Werken zukommen lassen. Durch DGPs will der amerikanische Staat Spenden an karitative, gemeinnützige Organisationen fördern. Kirchen (z.B. ELCA), Synagogen und Schulen haben eigene DGPs. Es gibt auch spezielle DGP- Betreiber.

Für wen kommt es in Frage? Gedacht sind DGPs für in den USA steuerpflichtige Spender, die Spenden in den USA steuerlich geltend machen möchten. Ein paar mögliche Beispiele:

  • Eine Frau aus New York möchte $1.000 einer bestimmten Kirchengemeinde in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder anderswo zukommen lassen. Oder sie möchte ein nichtamerikanisches Straßenkinderprojekt in Afrika unterstützen.

  • Ein deutscher, österreichischer oder schweizerischer Partner bei einer multinationalen Kanzlei, Unternehmensberatung, oder anderer „Partnership“ ist in Amerika steuerpflichtig. Er möchte seine Spende an seine europäische Heimatsgemeinde steuerlich geltend machen.

  • Ein Amerikaner möchte generell im Ausland spenden, um Kirchen zu renovieren, Krankheit oder Armut zu bekämpfen, Kindern helfen, Katastrophenhilfe zu leisten oder ähnliches, weiss aber nicht genau, wie man es am Besten tut. St. Pauls kann, zusammen mit Partnern wie die EKD, den Spender beraten, die Spende annehmen, es in die angebrachte Währung konvertieren und es in das Ausland an den gewünschten Empfänger transferieren.

Das DGP macht es möglich, diese Spenden von der IRS anerkannt zu bekommen.Weitere Beispiele für Empfänger von DGP's sind:

  • Deutsche, österreichische, schweizerische, skandinavische or andere europäische Kirchen.

  • Deutsche, österreichische, schweizerische, skandinavische or andere europäische gemeinnützige Organisationen.

  • Brot für die Welt (“Bread for the World”; www.brot-fuer-die-welt.de)

  • Katastrophenhilfe, Kinderhilfsorganisationen, Armuts- und Krankheitsbekämpfung, und andere guten Zwecke allgemein.

Gilt das für jeden Spender und jeden Empfänger? Nein. Nur wenn der DGP-Betreiber (bei uns: der Kirchenrat) die Spende und den Empfänger als Teil ihres Auftrags ansieht, kann ein Spender das DGP von St. Pauls in Anspruch nehmen. Die Nutzung des DGPs muss im Sinne der Ziele und Aufgaben des DGP-Betreibers sein. Bitte melden Sie sich bei uns – wir besprechen Ihre mögliche Spende mit Ihnen gerne vorab.

Wie funktioniert es? Wenn eine Spende vom Kirchenrat als Teil ihres Auftrags anerkannt wird, darf der Spender das Geld an St. Pauls mit einem bestimmten Wunsch, zB „ich schlage vor, Gemeinde XY oder Zweck ABC zu unterstützen“, überweisen. Bitte laden Sie das hierzu passende Formular „St Pauls DGP Form“ (nur auf Englisch) von unserer Webseite herunter.

Das Formular sollte ausgefüllt an St. Pauls per Post, per Fax oder mit Unterschrift gescanned per E-mail geschickt werden. Der Wunsch bindet uns nicht rechtlich, doch wenn er mit unserer christlichen Arbeit übereinstimmt und unsere Aufgaben unterstützt ist es höchst wahrscheinlich, dass ihm entsprochen wird.

Sobald wir Ihren unterschriebenen, akzeptierten und genehmigten Antrag, zusammen mit Ihrer Spende entgegengenommen haben, werden wir Ihnen eine Spendenquittung fuer den vollen Betrag der Spende zukommen lassen.

Bitte haben Sie aber Verständnis, dass St. Pauls weder steuerliche Beratung bieten noch einen Gutachten liefern kann. Wir raten Ihnen, bei weiteren steuerlichen Fragen einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu befragen.

Wie transferiere ich meine Spende? Wir können in den USA Dollar-Schecks und Überweisungen annehmen. In Europa können wir auch Euro-Überweisungen entgegennehmen. Adressen und Bankverbindungen: Siehe unten.

Was hat die St. Pauls-Gemeinde davon? Unser DGP dient Spendern, gemeinnützigen Empfängern und der St.-Pauls-Gemeinde. DGPs können einen Verwaltungskostenanteil erheben, in der Regel 5% der Spende. Wenn Spender unser DGP benutzen, können sie diese Verwaltungskosten unserer Kirchengemeinde zugute kommen lassen und damit die christliche Arbeit der St. Pauls-Gemeinde unterstützen.

Wir danken der Kanzlei Latham & Watkins (www.lw.com) für ihre Beratung und Unterstützung. Für weitere Fragen steht Ihnen der Finanzausschuss bzw. Rainer Kraft (rainerkraft@yahoo.com) zur Verfügung.

Kontoverbindungen:

Deutschland: Evang. Kreditgenossenschaft Hannover, Georgsplatz 10, D-30159 Hannover, Konto Nr. 618551, BLZ Nr. 520 604 10

Schecks in den USA ausstellen an: German Evangelical-Lutheran Church of St. Paul’s, P.O. Box 1971, New York, NY 10113-1971

Überweisungen in den USA: Citibank New York: Account Nr. 95285589, Routing Nr. 021000089.

Download: Antragsformular für DGP

Email: Stpaul@stpaulny.org